Aktuelles
Polen hat bereits in den letzten Jahren aufgrund von verstärkter Migration aus der Ukraine und des Fachkräftemangels mehrere Regelungen zur Beschäftigung im Gesundheitsbereich für Menschen mit mitgebrachten Qualifikationen gelockert. Das polnische Gesundheits- und Außenministerium betreiben zur Klärung der Einwanderungs- und Anerkennungsmöglichkeiten das Portal MedMobilityPoland, welches die Jobsuchemöglichkeit und einen Wegweiser zur Aufenthaltsgenehmigung aufgrund der medizinischen Qualifikation enthält.
Die vorläufige Beschäftigung zur Unterstützung bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie ist in Polen für Ärzte/Ärztinnen und Pflegepersonal mit mitgebrachten Qualifikationen nach wie vor für die Dauer von fünf Jahren, unabhängig vom Verlauf der Pandemie, möglich.
Seit dem Kriegsausbruch in der Ukraine wurden parallel dazu noch zusätzlich Vereinfachungen zur Berufsausübung für UkrainerInnen mit Gesundheitsberufen, die sich ab 24. Februar 2022 in Polen aufhalten, beschlossen:
- Ukrainische StaatsbürgerInnen, die Ärzte/Ärztinnen und Zahnärzte/Zahnärztinnen sind, haben die Möglichkeit zur vorläufigen Berufserlaubnis. Es betrifft sowohl Ärzte/Ärztinnen, die die postpromotionelle Ausbildung bereits abgeschlossen haben und Fachärzte/Fachärztinnen sind, bzw. bereits Berufserfahrung haben, als auch diejenigen, die nur das Grundstudium Medizin/Zahnmedizin absolviert haben. Es gilt das 2-stufige Dokumenteprüfverfahren beim Gesundheitsministerium und der Ärzte- bzw. Zahnärztekammer. Eine Kopie des Diploms reicht aus, um die vorläufige Berufserlaubnis zu erwirken. Die Erfordernisse der Apostille und gerichtlicher Beglaubigung der Kopien entfallen. Lediglich müssen die vorhandenen Dokumente ins Polnische beeidet übersetzt werden. Das Original des Diploms muss spätestens sechs Monate nach Beendigung des Krieges nachgereicht werden. Die vorläufige Berufserlaubnis befugt zum Arbeiten unter Aufsicht des (Fach)Arztes/(Fach)Ärztin in jeder Gesundheitseinrichtung auf die Dauer von fünf Jahren. Für Fachärzte/Fachärztinnen mit Berufserfahrung in der Ukraine beträgt die Dauer der Arbeit unter Aufsicht jedoch nur 3 Monate. Danach (je nach fünf Jahren/drei Monaten) kann die volle Berufsberechtigung erlangt werden, hierfür gibt es auch vereinfachte Sonderregelungen. Ein Sprachzertifikat der polnischen Sprache ist für die vorläufige Beschäftigung nicht erforderlich – die AntragstellerInnen unterschreiben lediglich eine eidesstaatliche Erklärung, dass ihre Polnischkenntnisse für die Berufsausübung ausreichend sind und dass, beim Fehlen bestimmten Belege, diese aufgrund des Krieges unauffindbar sind. Die Berufsbewilligung ist nicht an einen Arbeitgeber gebunden.
- Auch die bereits vorhin gegebene Möglichkeit der (bisherigen Einreise und sofortigen) Beschäftigung aufgrund der Qualifikation in einem der ärztlichen Berufe (Fachärzte oder Zahnärzte mit 3dreijähriger Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre) bleibt bestehen und wird erleichtert.
- Ukrainische StaatsbürgerInnen die Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen oder Hebammen sind, können ähnliche Regelungen zur vorläufigen Berufszulassung und Beschäftigungsmöglichkeit nutzen: je nach Ziel der Beschäftigung (selbstständig oder angestellt) dürfen Anträge auf eine vorläufige Berufserlaubnis gestellt werden.
- RettungssanitäterInnen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft können vom polnischen Gesundheitsministerium eine sofortige arbeitgeberungebundene Erlaubnis zur Berufsausübung unter Aufsicht für fünf Jahre erhalten. Als RettungsanitäterInnen dürfen in Polen, bei Nachweis von Berufserfahrung, auch ausgebildete FeldscherInnen arbeiten.
Für alle hier genannte Gesundheitsberufe bietet das polnische Gesundheitsministerium in Kooperation mit einem Medizinischen Weiterbildungszentrum kostenlose online Kurse mit Schwerpunkt medizinisches Polnisch im Ausmaß von 45 Unterrichtseinheiten an.
Medizin- bzw. Zahnmedizinstudierende, die ukrainische StaatsbürgerInnen sind, dürfen in Polen ohne weiteres in das entsprechende Studium quereinsteigen. Auf die ursprüngliche Platzzuweisung, je nach Kapazität der Medizinischen Universitäten, wurde verzichtet. Ukrainische Medizin- bzw. Zahnmedizin-StudentInnen dürfen selbstständig den Studienort wählen.
Weitere Informationen: Polnisches Gesundheitsministeriums (Polnisch/Ukrainisch)
- Deutschland: Schnelle Anerkennung von Berufsqualifikationen in Gesundheitsberufen von aus der Ukraine Geflüchteten
- Empfehlungen der EU-Kommission zur Anerkennung der Qualifikationen von Menschen, die vor der Invasion Russlands in der Ukraine fliehen
- Italien ermöglicht ÄrztInnen und anderem Gesundheitspersonal aus der Ukraine die vorläufige Beschäftigung im Gesundheitswesen