• berufsanerkennung.at
  • enic-naric-austria
  • migration.gv.at - Leben und Arbeiten in Österreich
  • migrantInnen.at

Aktuelles

Im Ministerrat am 28. Mai 2025 präsentierten Sozialministerin Corinna Schumann und Integrationsministerin Claudia Plakolm Pläne der Regierung für ein verpflichtendes Integrationsprogramm ab Tag 1. Im Herbst 2025 soll dann ein Entwurf des Programms zur finalen Abstimmung vorliegen.

Es soll ein verpflichtendes Integrationsprogramm "ab Tag 1" für Asylberechtigte, Vertriebene sowie Asylwerberinnen und Asylwerber mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit geben. Drei Jahre lang sollen individuell zugeschnittene Module in Deutsch, Grundregeln und eine Arbeitsmarktvorbereitung absolviert werden. Wer sich weigert oder Kurse nicht besteht, muss mit gekürzten Sozialleistungen, Selbstbehalten oder Verwaltungsstrafen rechnen.

Inhaltlich soll das Programm auf drei Säulen beruhen:

  • Erwerb der deutschen Sprache: Zentral ist die verpflichtende Teilnahme an Deutschkursen. Ein bedarfsgerechtes Angebot an Deutschkursen soll es durch den ÖIF geben. Die Teilnahme an Deutschkursen ist bei nachgewiesener Mitwirkung innerhalb der bis zu 3-jährigen Integrationsphase kostenlos, im Anschluss an diesen Zeitraum sowie bei Wiederholungen von einzelnen Kursen können Kostenbeiträge eingehoben werden. Zudem werden die Maßnahmen durch Fachsprachkurse und berufsspezifische Sprachmodule ergänzt.
  • Erwerbstätigkeit und Selbsterhaltungsfähigkeit: Selbsterhaltungsfähigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil gelungener Integration. Vor diesem Hintergrund sollen arbeitsfähige Personen unmittelbar nach Statuszuerkennung eine Erwerbstätigkeit anstreben und berufsbegleitend ihr Deutsch verbessern können. Künftig soll daher bereits im Asylverfahren bei Asylwerberinnen und –werbern mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit eine erste Kompetenzerhebung erfolgen, um individuelle Bedürfnisse und Potenziale rascher zu erkennen und zielgerichtete Maßnahmen setzen zu können – etwa auch im Bereich der beruflichen Anerkennung und Bewertung von Diplomen (unter Nutzung bestehender Anlaufstellen). Es werden für die Zielgruppe des Programms auch Maßnahmen zur Vorbereitung auf den österreichischen Arbeitsmarkt durch das AMS durchgeführt. Beschäftigungsmöglichkeiten wie gemeinnützige Hilfstätigkeiten oder Praktika sollen dazu dienen, um die bereits erlernten Sprachkenntnisse anzuwenden, erste Arbeitserfahrungen zu sammeln und berufliche Netzwerke knüpfen zu können.
  • Werte und Regeln: Ein Schwerpunkt im Programm ist die Vermittlung von Grundwerten und Regeln des Miteinanders. Um auch jenen mit nur vorübergehendem Aufenthalt die Regeln des Zusammenlebens beizubringen, wird die Teilnahme an Grundregelkursen der BBU (Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen) und des ÖIF im Rahmen der Grundversorgung für alle Asylwerberinnen und -werber verpflichtend.

Einführung eines verpflichtenden Integrationsprogramms ab Tag 1, Vortrag an den Ministerrat, 28. Mai 2025