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Aktuelles

Die automatische Einbeziehung in die Krankenversicherung für aus der Ukraine Vertriebene durch die Einbeziehungsverordnung wurde befristet eingeführt, einmal verlängert und läuft nun mit 31. Mai 2025 aus.

Das bedeutet, dass Betroffene nun die Krankenversicherung selbst beantragen müssen.

Dies wäre durch einen

möglich.

Die Krankenversicherung endet mit 31. Mai 2025. Es gilt die 6-wöchige Schutzfrist bis 12. Juli 2025.  Innerhalb dieser Frist sind Sachleistungen (Arztbesuche, Spital, Medikamente etc.) weiterhin möglich.

Nicht betroffen ist, wer durch Erwerbstätigkeit, Bezug einer Arbeitslosenversicherungsleistung oder durch die Grundversorgung versichert ist. Für diese Personen kommt es zu keinen Änderungen.

Alle wichtigen Informationen sind bei der Österreichischen Gesundheitskasse und bei der BBU zu finden.