Aktuelles
Im Rahmen des INTAKE-Projekts veröffentlichte das International Centre for Migation Policy Development (ICMPD) eine Vergleichsstudie zu Österreich, Deutschland und Polen. Die drei Staaten hießen Geflüchtete aus der Ukraine mit deutlich unterschiedlich strukturierten Arbeitsmärkten und Arbeitsmarktregulierungen, sozialen Unterstützungssystemen und Integrationsmaßnahmen willkommen. In Österreich erschweren bzw. verzögern insbesondere das „Language First“ Prinzip, komplizierte Regelungen bei der Anerkennung, sowie der unsichere Aufenthaltsstatus die qualifikationsadäquate Arbeitsaufnahme.
Es wurden Österreich spezifische Empfehlungen zur schnelleren ausbildungsadäquaten Arbeitsmarktintegration erarbeitet.
Um die Anerkennung mitgebrachter Qualifikationen zu erleichtern sind das:
- Schaffung einer zentralen Anerkennungsstelle, die Anerkennungsverfahren für alle Ausbildungsformate abwickelt.
- Schaffung transparenter Anerkennungsprozesse und Veröffentlichung von anonymisierten Anerkennungsgutachten.
- Ausbau von Berufslistensystemen und Vergleichsverfahren, die die individualisierten Verfahren ergänzen oder ersetzen können.
- Modularisierung der Anerkennungsverfahren und Ausbau von Teilanerkennungen.
- Schaffung von Brückenprozessen zwischen unterschiedlichen Ausbildungsformaten (z.B. Anrechnung universitärer Ausbildungen für eine Anerkennung als Lehrabschluss).
- Verstärkte Nutzung von Portfoliomethoden als Ergänzung bzw. Ersatz von Curricula- und Zertifikatsvergleichen.
- Institutionalisierung und Formalisierung von Kompetenzchecks in Richtung standardisierter Zertifizierungen, um deren Signalwirkung für Betriebe zu erhöhen.
- Kompetenzerfassung für die Anerkennungsverfahren durch Fachpraktika in einschlägigen Betrieben und Ausbau der finanziellen und organisatorischen Förderung der anbietenden Firmen.
- Entkoppelung der Deutschkenntnisnachweise von den Anerkennungsverfahren durch die Schaffung der Möglichkeit, diese auf Englisch durchzuführen. Dabei sollte die Anerkennung erst nach dem Nachweis der vorgesehenen Deutschkenntnisse durch die entsprechenden Prüfungen gemäß des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen berufswirksam werden.
- Ermöglichung der Berufstätigkeit unter Supervision bzw. als Hilfskraft - gegebenenfalls unter Nutzung des Englischen als Brückensprache - in Berufen mit gesetzlich festgelegten Mindestsprachanforderungen bis diese erreicht sind.
- Individualisierte Beratung und Begleitung der Arbeitsmarktintegration unter der Perspektive der Anerkennung von mitgebrachten Ausbildungen und Berufserfahrungen sowie des berufssprachlichen Spracherwerbs. Dies sollte in der Form des Case-Management erfolgen, bei dem ein/e Berater*in den gesamten Prozess begleitet und die Schnittstellen zwischen Beschäftigungsbetrieb und Kursmaßnahmen organisiert und betreut.
- Verbesserung der Passgenauigkeit zwischen den Sprachkursen und den Anforderungen der Arbeitswelt durch erweitertes Angebot von Fachsprachtrainings für Personen mit guten allgemeine Deutschkenntnissen.
- Schaffung und Förderung ausreichender Angebote von längeren Berufspraktika mit berufsbegleitenden Sprachkursen.
Projekt INTAKE: Labour market integration of displaced women from Ukraine with temporary residence prospects
Studie „Arbeitsmarktintegration geflüchteter Ukrainerinnen in Österreich, Deutschland und Polen“, ICMPD, Februar 2025
Policy Brief: Neue Perspektiven: Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Frauen aus der Ukraine, Februar 2025