• berufsanerkennung.at
  • enic-naric-austria
  • migration.gv.at - Leben und Arbeiten in Österreich
  • migrantInnen.at

Aktuelles

Die automatische Einbeziehung in die Krankenversicherung, die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld für Vertriebene aus der Ukraine endeten mit 4. März 2025.

Am 7. März 2025 wurde im Hauptausschuss des Nationalrats beschlossen, die automatische Einbeziehung in die Krankenversicherung wieder einzuführen.  Am 12. März 2025 wurde dies im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Die automatische Einbeziehung in die Krankenversicherung gilt nunmehr befristet bis 31. Mai 2025.

Das bedeutet, dass all jene, die nicht in Grundversorgung sind, befristet bis Ende Mai 2025 wieder eine automatische Krankenversicherung haben. Leider können aber auch keine Familienangehörigen von Vertriebenen, die bereits durch eine Beschäftigung pflichtversichert sind, mitversichert werden.

Auch die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld für Vertriebene aus der Ukraine wurden verlängert. Dies hat der Nationalrat am 7. März 2025 beschlossen. Am 19. März 2025 wurde dies im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Der Anspruch wird allerdings nur bis zum 31. Oktober 2025 verlängert.

Um die Ansprüche geltend zu machen, müssen neue Anträge auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld gestellt werden.