Aktuelles
Die automatische Einbeziehung in die Krankenversicherung, die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld für Vertriebene aus der Ukraine endeten mit 4. März 2025.
In der Zwischenzeit hat Frau Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine Verordnung im Hauptausschuss am 7. März 2025 eingebracht, mit der die automatische Krankenversicherung verlängert wird.
Auch die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld für Vertriebene aus der Ukraine soll verlängert werden. Ein Initiativantrag zur Verlängerung dieser Bestimmungen wird im Nationalrat am 7. März 2025 behandelt.
Um die Ansprüche geltend zu machen, müssen neue Anträge auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld gestellt werden, sobald das Gesetz endgültig beschlossen und in Kraft ist.