Aktuelles
Vertriebene aus der Ukraine haben ab 1. Oktober 2024 die Möglichkeit, eine „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ zu beantragen. Wichtigste Bedingungen sind:
- 12 Monate sozialversicherungspflichtige unselbständige Beschäftigung bzw. selbständige Erwerbstätigkeit nach dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) während der letzten 24 Monate;
- ortsübliche Unterkunft, umfassende Krankenversicherung, ausreichendes Einkommen zur Selbsterhaltungsfähigkeit (d. h. alle allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz);
- Deutschkenntnisse auf A1-Niveau bzw. Erfüllung der Voraussetzungen des Moduls 1 oder 2 der Integrationsvereinbarung.
Bei Erfüllung des Modul 1 der Integrationsvereinbarung (Deutschkenntnisse auf A2-Niveau oder ausländischer Schulabschluss, der der allgemeinen Universitätsreife oder einem Abschluss in einer berufsbildenden mittleren Schule entspricht) soll die „Rot-Weiß-Rot - Karte plus“ auf drei Jahre erteilt werden.
Die Stadt Wien stellt Informationen auf deutsch und ukrainisch online:
- Infoseite für Ukraine-Vertriebene: Rot-Weiß-Rot-Karte plus für Vertriebene aus der Ukraine beantragen (wien.gv.at)
- Online-Assistent auf Deutsch: https://www.wien.gv.at/assistent/ukraine-vertriebene
- Online-Assistent auf Ukrainisch: https://www.wien.gv.at/assistent/ukraine-vertriebene-ukr