• berufsanerkennung.at
  • enic-naric-austria
  • migration.gv.at - Leben und Arbeiten in Österreich
  • migrantInnen.at

Aktuelles

Vertriebene aus der Ukraine haben ab 1. Oktober 2024 die Möglichkeit, eine „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ zu beantragen. Wichtigste Bedingungen sind:

  • 12 Monate sozialversicherungspflichtige unselbständige Beschäftigung bzw. selbständige Erwerbstätigkeit nach dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) während der letzten 24 Monate;
  • ortsübliche Unterkunft, umfassende Krankenversicherung, ausreichendes Einkommen zur Selbsterhaltungsfähigkeit (d. h. alle allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz);
  • Deutschkenntnisse auf A1-Niveau bzw. Erfüllung der Voraussetzungen des Moduls 1 oder 2 der Integrationsvereinbarung.

Bei Erfüllung des Modul 1 der Integrationsvereinbarung (Deutschkenntnisse auf A2-Niveau oder ausländischer Schulabschluss, der der allgemeinen Universitätsreife oder einem Abschluss in einer berufsbildenden mittleren Schule entspricht) soll die „Rot-Weiß-Rot - Karte plus“ auf drei Jahre erteilt werden.

Die Stadt Wien stellt Informationen auf deutsch und ukrainisch online: