Aktuelles
Mit 20. Juni 2024 wurden Änderungen der Richtlinie 2005/36/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen veröffentlicht.
Diese betreffen u. a. Mindestanforderungen an die Ausbildung der Berufe der Krankenschwester und des Krankenpflegers für allgemeine Pflege, des Zahnarztes und des Apothekers. Diese Änderungen müssen bis 4. März 2026 durch die einzelnen Nationalstaaten umgesetzt werden.
Überdies wurden die Ausbildungsnachweise und Titel von Ausbildungsgängen im Anhang V (automatische Anerkennung) geändert.
Bereits zuvor gab es Änderungen der besonders erworbenen Rechte von in Rumänien ausgebildeten Krankenschwestern und Krankenpflegern für die allgemeine Pflege.
Aktuelle Richtlinie 2005/36/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen