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  • migration.gv.at - Leben und Arbeiten in Österreich
  • migrantInnen.at

Aktuelles

Der diesjährige Integrationsbericht widmet sich dem Schwerpunkthema Erstintegration von Erwachsenen. Auf der Grundlage der Informationen über die Zuwanderung wird  Zuwanderung in ihrer Homogenität aber auch Diversität in den Blick genommen. Darüber hinaus werden Überlegungen angestellt, wie sowohl eine rasche Arbeitsmarktintegration als auch Fortschritte beim Erlernen der deutschen Sprache und der Anerkennung von Qualifikationen, die im Ausland erworben wurden, erreicht werden können.

Maßnahmen zur Förderung der Erwerbstätigkeit von Ukrainerinnen und Ukrainern sind auch Maßnahmen, dem Fachkräftemangel in Österreich zu begegnen. Zur Abschwächung dieses Fachkräftemangels ist eine Kombination von Maßnahmen und Instrumenten einzusetzen, wobei die Förderung der migrantischen Ressourcen an Arbeitskräften, die sich im Inland befinden, an erster Stelle steht. Das betrifft vor allem auch Vertriebene aus der Ukraine, da sie häufig ein hohes Bildungsniveau und eine ebensolche berufliche Qualifikation aufweisen. Wegen des großen Anteils an Frauen unter den Vertriebenen haben Maßnahmen, die vorwiegend die Erwerbsbeteiligung von Frauen erleichtern oder sogar erst ermöglichen – wie die Betreuung von Kindern und Jugendlichen über den Arbeitstag hinweg – eine besondere Relevanz.

Zur Förderung einer bildungsadäquaten Beschäftigung sollte die institutionalisierte Anerkennung von Qualifikationen, die im Ausland erworben worden sind, beschleunigt und gestrafft werden, gekoppelt mit Nachschulungen, die die mitgebrachten beruflichen Kompetenzen an den Bedarf in den Unternehmen in Österreich heranführen. Weiters ist angesichts der sehr unterschiedlichen regionalen Branchen- und Betriebsstrukturen ein System des gezielten Zusammenführens von beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen ins Auge zu fassen, um den gegenwärtigen markanten regionalen Mismatch von Angebot und Nachfrage zu überwinden.

Allerdings sind auch Maßnahmen zur gezielten Anwerbung von Fachkräften in Drittstaaten zu setzen, wobei auch hier an die Anbindung dieser Personengruppen an bestehende Integrationsmaßnahmen in Österreich, ergänzt – nach kanadischem Vorbild – um Integrationsmaßnahmen im Herkunftsland zu denken ist. Das gilt auch für Familienangehörige, die mit den angeworbenen Fachkräften nach Österreich kommen.

Integrationsbericht 2024