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Aktuelles

Bürgerinnen und Bürger der EU, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten oder dort ein Unternehmen gründen möchten, sind nach wie vor mit zahlreichen Hindernissen konfrontiert. So ist die Anerkennung von Berufsabschlüssen noch immer mit Problemen verbunden. Dies geht aus einem Anfang Juli 2024 vom Europäischen Rechnungshof veröffentlichten Bericht hervor. Seit 2005 gebe es eine EU-Richtlinie, um die Anerkennung zu erleichtern und zu verhindern, dass die Mitgliedstaaten überbordende Anforderungen an die Bürger stellen. Allerdings gebe es bei der Anwendung der Richtlinie durch die nationalen Behörden und die Europäische Kommission weiterhin Schwächen. Auch die Informationen für die Bürger seien häufig unzuverlässig.

Die Zahl der reglementierten Berufe ist von Land zu Land sehr unterschiedlich (sie reicht von 88 in Litauen bis 415 in Ungarn). Nach einer Berechnung, die die Prüfer des Rechnungshofs anhand von Daten aus dem Jahr 2023 vorgenommen haben, werden durchschnittlich 212 Berufe je Mitgliedstaat reglementiert, was hochgerechnet auf die gesamte EU rund 5.700 Berufen entspricht.

Die Prüfer haben festgestellt, dass die Mitgliedstaaten die Dauer der Anerkennungsverfahren nicht systematisch überwachen und nicht immer so rasch handeln, wie es die EU-Richtlinie verlangt. Mitunter würden unnötig viele Unterlagen verlangt (Motivationsschreiben, beglaubigte Übersetzungen oder Wohnsitznachweise noch vor dem tatsächlichen Umzug in ein Land). Die Berechnung der Gebühren werde selten begründet, und es sei auch nicht ersichtlich, warum bei den Gebühren erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bzw. Behörden bestünden (die Gebühren reichten von 0 Euro bis hin zu 17.500 Euro für Piloten in einem Land). Die Prüfer stießen zudem auf Fälle, in denen die Mitgliedstaaten grundsätzlich eine spezielle Maßnahme (etwa eine zusätzliche Schulung oder Prüfung) vorschrieben, ohne den Antragstellern dafür eine Begründung zu liefern. In anderen Fällen seien unverhältnismäßige Überprüfungen von Berufsqualifikationen durchgeführt worden, obwohl die öffentliche Gesundheit nicht betroffen gewesen sei.

Die EU habe Maßnahmen zur Modernisierung des Anerkennungsverfahrens ergriffen, die jedoch nur selten genutzt würden. Ein Beispiel hierfür sei der Europäische Berufsausweis, der z. B. für Krankenpfleger ausgestellt werde, die stark nachgefragt seien. Im Falle der Krankenpfleger werde der Ausweis jedoch nur bei 5 % der Anerkennungsentscheidungen genutzt.
Auch die Europäische Kommission verfolgte die in der Datenbank der reglementierten Berufe erfassten Daten und die von den Mitgliedstaaten alle zwei Jahre vorgelegten Berichte nicht ausreichend nach.

Der Europäische Rechnungshof empfiehlt u. a.:

  • Die einheitliche Anwendung des Systems zur Anerkennung von Berufsqualifikationen sicherstellen.
  • Anhang V (Auflistung der Ausbilungsnachweise, die zur automatischen Anerkennung von bestimmten Berufen führen) aktualisieren und die Frist für die Anerkennung im Rahmen der automatischen Regelung für sektorale Berufe verkürzen.
  • Die Bereitstellung zuverlässiger und stimmiger Informationen für die Bürgerinnen und Bürger sicherstellen.

Anerkennung von Berufsqualifikationen in der EU; Sonderbericht 10/2024, Europäischer Rechnungshof

Antworten der Europäischen Kommission auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes