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Aktuelles

In einem Reformdialog Nostrifizierung am 5. Juni 2024 im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurde intensiv darüber diskutiert, wie die von der Bundesregierung bereits beschlossene zentrale Kompetenzstelle für Nostrifizierung ausgestaltet sein kann und wie eine Neugestaltung des Nostrifizierungsverfahren aussehen könnte. Ziel muss sein, das momentane Nostrifizierungsverfahren langfristig abzuschaffen und neu aufzusetzen. Nostrifizierungen sollen künftig standardisiert und transparent gestaltet werden, damit sie rascher abgeschlossen werden können. Derzeit können derartige Verfahren oft bis zu mehrere Jahre dauern, weil eine Vielzahl an Dokumenten übersetzt, überprüft und danach fehlende Kompetenzen durch Ergänzungsprüfungen und den Besuch von Lehrveranstaltungen nachgeholt werden müssen.

Die Eckpunkte des Reformdialogs – mögliche Wege, im Umgang mit Nostrifizierungsverfahren:

  • Novellierung des Studienrechts: Nostrifizierungen verbleiben weitern in der Kompetenz der Hochschulen: Dabei würde Österreich einen anderen Weg wählen als Deutschland und behält zwar die Nostrifizierung an Hochschulen bei, vereinfacht aber den Prozess. Konkret heißt das, ein Weggehen vom 1:1-Vergleich einzelner Anträge und stattdessen hin zu hin zu Feststellungsbescheiden über das hochschulische Bildungsniveau und die Fachrichtung.
  • Ausweitung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) auf Drittstaatsqualifikationen
  • Zentralisierte Nostrifikationen – zentrale Zuständigkeit einer Universität bzw. Fachhochschule für eine bestimmte Berufsgruppe
  • Einrichtung einer zentralen Kompetenzstelle für Nostrifikationen als One-Stop-Shop

Presseaussendung, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 5. Juni 2024