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Aktuelles

Mit der Verabschiedung des Koalitionsvertrages 2021 wurden in Deutschland zahlreiche migrations- und integrationspolitische Maßnahmen angekündigt. Die Bundesregierung hat seitdem eine ganze Anzahl von Gesetzgebungsverfahren angestoßen und zum Teil abgeschlossen, einige sind derzeit anhängig oder sollen bis Frühjahr 2024 abgeschlossen werden. Mehrere Vorhaben zielen darauf ab, die Einwanderungsgesellschaft Deutschland mit angemessenen gesetzlichen Rahmenbedingungen auszustatten.

Eine Tagung, die vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) am 20. Februar 2024 ausgerichtet wurde, verfolgte das Ziel, die gegenwärtigen gesetzlichen und untergesetzlichen Entwicklungen zu einem Gesamtbild zu verbinden. Eingeleitet wurde die Fachveranstaltung mit einem Vortrag vom Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil.

Erst vor kurzem wurde ein Gesetzesentwurf über die Modernisierung des Staatsangehörigenrechts angenommen. In Zukunft soll bereits nach einem fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt (bisher acht Jahre) die Einbürgerung möglich sein. Bei guter Integration (besondere betriebliche Qualifikationen, ehrenamtlicher Einsatz oder gute Deutschkenntnisse) bereits nach drei Jahren. Überdies hinaus besteht die Möglichkeitkeit der Mehrstaatlichkeit (doppelte Staatsbürgerschaft).

In unterschiedlichen Themenforen wurden aktuelle Entwicklungen diskutiert und konkrete Vorschläge erarbeitet, die in Folge an die Politik weitergegeben werden. Im Bereich der Qualifikationsanerkennung wurden folgende Forderungen zusammengefasst:

  • Spracherwerb besser fördern und auch (besonders in reglementierten Berufen) berufsbegleitend während der Nachqualifizierung ermöglichen.
  • Administrative und bürokratische Hürden und Anforderungen entschlacken (Nachweise für Antrag, Anforderungen in  Berufsgesetzen, ...) und weiterhin Anerkennungsverfahren standardisieren und vereinfachen.
  • (Mehrsprachige) Beratungs- und Begleitstrukturen für Anerkennungsinteressierte ausbauen ("Verfahrensbegleitung") und Anerkennungspartnerschaften nutzen.
  • Finanzierung von Beratungs- und Begleitstrukturen sowie Förderung von Anerkennungskosten als Regelförderung.
  • Interkulturelle Öffnung.

„Deutsche Arroganz“: Wo es bei der Fachkräfte-Einwanderung immer noch hakt, Frankfurter Rundschau, 22. Februar 2024