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Aktuelles

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 15. November 2023 die Empfehlung (EU) 2023/2611 zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen.

Diese findet Anwendung, wenn die Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen erforderlich ist, um einem Drittstaatsangehörigen Rechte zu verleihen, nämlich

  1. ihm Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem Mitgliedstaat zu gewähren („Anerkennung von Berufsqualifikationen“),
  2. ihm Zugang zu einem Lernprogramm zu gewähren („akademische Anerkennung“),
  3. ihm ein Visum oder eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung im betreffenden Mitgliedstaat zu erteilen, wobei die Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen Teil des Verfahrens ist („Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen für die Arbeitsmigration“).

Die EU-Kommission empfiehlt unter anderem:

Die Mitgliedstaaten sollten die Anerkennung von Berufsqualifikationen von Drittstaatsangehörigen erleichtern, indem sie Verfahren vereinfachen und diese stärker an die in der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von EU-Berufsqualifikationen festgelegten Verfahren angleichen.

Die zuständigen Behörden sollten

  • sicherstellen, dass Drittstaatsangehörige die Möglichkeit haben, zwischen einem Anpassungslehrgang und einer Eignungsprüfung zu wählen, wie dies gemäß Artikel 14 der Richtlinie 2005/36/EG der Fall wäre,
  • das Anerkennungsverfahren für die Zulassung zu einem reglementierten Beruf so rasch wie möglich abschließen, damit innerhalb einer angemessenen Frist, die zwei Monate nach Einreichung eines vollständigen Antrags nicht überschreiten sollte, eine ordnungsgemäß begründete Entscheidung erlassen werden kann.

Die Mitgliedstaaten sollten angemessene finanzielle und personelle Ressourcen in die Kapazitäten ihrer zuständigen Behörden investieren, einschließlich ihrer europäischen nationalen Informationszentren und der nationalen Informationszentren für die akademische Anerkennung (ENIC-NARIC-Zentren), um sicherzustellen, dass sie dem Bedarf gerecht werden und die Verfahren für die Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen vereinfachen und beschleunigen können.

Die nationalen Behörden sollten systematisch Daten über die Arten von Anträgen Drittstaatsangehöriger, über Herkunftsländer, über Bearbeitungszeiten und über Ergebnisse der getroffenen Entscheidungen (einschließlich getroffener negativer Entscheidungen und Ausgleichsmaßnahmen) erfassen, analysieren und veröffentlichen, um die Auswirkungen der Verfahren zur Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen zu überwachen.

Die Mitgliedstaaten sollten Drittstaatsangehörigen gezielte und maßgeschneiderte Unterstützung bei der Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen anbieten.

Die bereitgestellten Informationen sollten Drittstaatsangehörigen dabei helfen zu verstehen, welche Anerkennungsverfahren sie gegebenenfalls befolgen müssen, und sie an einschlägige Unterstützungsdienste verweisen

Die nationalen Behörden sollten gegebenenfalls eTranslation (das maschinelle Übersetzungssystem der Kommission) oder andere maschinelle Übersetzungen verwenden.

Die nationalen Behörden sollten nach Möglichkeit die Anforderungen an Drittstaatsangehörige, Übersetzungen von Dokumenten zur Verfügung zu stellen, minimieren, unter anderem indem sie von Antragstellern keine Übersetzungen aus den Sprachen verlangen, die vom eTranslation-Tool abgedeckt sind.

EU-Kommission schlägt neue Maßnahmen zu Kompetenzen und Fachkräften gegen kritischen Arbeitskräftemangel vor, Presseaussendung 15. November 2023

Empfehlung (EU) 2023/2611 der Kommission vom 15. November 2023 zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen