Aktuelles
Mit 30. Juni 2023 endete für Personen mit einem ausländischen Medizinabschluss die Möglichkeit, eine ärztliche Tätigkeit im Rahmen einer Pandemie ohne Nostrifizierung aufzunehmen.
Aufrechte Bewilligungen der Pandemiebeschäftigung gelten nur mehr bis Ende Dezember 2023.
Weitere Informationen: COVID-19-Überführungsgesetz (Artikel 10 - Änderung des Ärztegesetzes 1998), BGBl. I Nr. 69/2023