Aktuelles
Grundsätzlich ist die volle Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation (Anerkennungs- bzw. Nostrifikationsbescheid und Erfüllung allfälliger Auflagen) sowie die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister Voraussetzung, um in Österreich in einem Gesundheits- und Krankenpflegeberuf tätig sein zu können.
Durch Änderungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) wurden nunmehr folgende drei Möglichkeiten vorläufiger bzw. befristeter Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen, auch wenn die ausländische Qualifikation noch nicht vollständig anerkannt wurde.