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Aktuelles

Am 19. Mai wurde im Nationalrat Änderungen im Integrationsgesetz, im Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG) sowie im Bildungsdokumentationsgesetz beschlossen. Damit sollen Deutschkurse und andere staatliche Integrationsangebote auch für Vertriebene, zu denen geflüchtete Ukrainer:innen rechtlich zählen, zugänglich gemacht, die Anerkennung von deren Bildungsabschlüssen und Berufsqualifikationen erleichtert und der Schulbesuch von ukrainischen Kindern sichergestellt werden.

Das AuBG wird dahingehend adaptiert, dass die Anerkennung von Bildungsabschlüssen und Berufsqualifikationen von Vertriebenen auch dann ermöglicht wird, wenn die erforderlichen Dokumente aufgrund der Fluchtumstände nicht vorgelegt werden können. Analog zur Regelung für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte können Behörden in diesen Fällen auf andere Verfahren wie Prüfungen, Arbeitsproben und Gutachten zurückgreifen.

Parlamentskorrespondenz, 19. Mai 2022