Aktuelles
Heute wurde im Nationalrat ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Integrations- und des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes (AuBG) eingebracht.
Vertriebene aus der Ukraine, die in Österreich ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht haben, sollen künftig auch Sprachförderung – Deutschkurse bis zum Sprachniveau B1 – in Anspruch nehmen können. Darüberhinaus kann Integrationsförderung gewährt werden, dies können insbesondere Orientierungsgespräche und -kurse sein.
Gleichzeitig sollen Vertriebene aus der Ukraine der Zugang zu Verfahren und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen ermöglicht werden. Die besondere Regelung für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte wird auf Vertriebene ausgeweitet. Wenn aufgrund der Flucht notwendige Unterlagen nicht vorgelegt werden können, sollen die zuständigen Behörden mit alternativen Methoden (z. B. Prüfungen, Stichprobentests, Gutachten) die Qualifikation ermitteln.