• berufsanerkennung.at
  • enic-naric-austria
  • migration.gv.at - Leben und Arbeiten in Österreich
  • migrantInnen.at

Aktuelles

Aktuell dürfen auch Personen mit einem ausländischem Ausbildungsabschluss vorläufig im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und in der Pflege(fach)assistenz beschäftigt werden.

Sie müssen über einen Anerkennungsbescheid des Gesundheitsministeriums (EWR-Ausbildungen) oder einem Nostrifikationsbescheid eines Amtes der Landesregierung oder Fachhochschule (Ausbildungen aus einem Drittstaat) verfügen. Ausgleichsmaßnahmen oder Ergänzungsausbildungen müssen noch nicht absolviert worden sein.

Diese Berechtigungen bestehen bis zum 30. Juni 2022!

Die Regeln des Ausländerbeschäftigungsgesetzes müssen jedoch nachwievor beachtet werden.

Informationen für Personen mit Gesundheits- und Krankenpflegeberufen, die im Ausland erworben wurden - Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen der COVID-19-Pandemie