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Aktuelles

Der Rechnungshof prüfte die „Ärzteausbildung“ und hält in seinem veröffentlichten Bericht fest: In Österreich besteht eine erhebliche Differenz zwischen der Zahl der Medizinabsolventinnen und -absolventen und der Zahl der in Folge im Arztberuf tätigen Ärztinnen und Ärzte. Die Wahl eines anderen Berufes oder eine ärztliche Tätigkeit außerhalb Österreichs identifizieren die Prüferinnen und Prüfer als mögliche Gründe für die Differenz.

Im Durchschnitt der Studienjahre 2008/09 bis 2018/19 ließen sich nur 79 Prozent der Medizinabsolventinnen und -absolventen in die Ärzteliste eintragen. Und weiter: Nur 69 Prozent der Absolventinnen und Absolventen waren zur Zeit der Gebarungsüberprüfung auch ärztlich tätig. 31 Prozent der Absolventinnen und Absolventen österreichischer Universitäten standen daher für die ärztliche Versorgung in Österreich nicht zur Verfügung.

Die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes halten zudem fest: Der Zustrom von Absolventinnen  und Absolventen ausländischer Universitäten konnte im überprüfen Zeitraum nur teilweise diesen Abgang kompensieren. Zur Ausübung des ärztlichen Berufs in Österreich sind diese auch befugt: Im Wege der Nostrifizierung von im Ausland erworbenen akademischen Graden samt Arztprüfung bei der Österreichischen Ärztekammer oder im Wege der (automatischen) Anerkennung ausländischer ärztlicher EU-Berufsqualifikationen.

Im Zeitraum Studienjahr 2008/2009 bis Studienjahr 2018/2019 ließen sich 2.225 Personen mit Studienabschluss an einer nicht–österreichischen medizinischen Universität in die Ärzteliste eintragen. Anfang Oktober 2020 waren 1.775 oder 80 % davon ärztlich tätig. Insgesamt aller Anfang Oktober 2020 ärztlich Tätigen hatten ihr Medizinstudium an einer nicht-österreichischen Universität absolviert.

Ärzteausbildung, Bericht des Rechnungshofes, Bund 2021/42, veröffentlicht am 10.12.2021