Aktuelles
Seit dem Jahr 2013 fördert das Arbeitsministerium Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (kurz: AST), welche im Zuge des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes 2016 (AuBG) als Beratungsstellen gesetzlich institutionalisiert wurden.
Konkret unterstützen die Anlaufstellen Personen durch kostenlose – teils mehrsprachige – Informationen und Beratungen und begleiten sie in Anerkennungs- oder Bewertungsverfahren. Damit soll die qualifikationsadäquate Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt und auch ein Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs geleistet werden.
In der vorliegenden Evaluierungsperiode 2017 bis 2020 wurden insgesamt 25.173 Personen, davon 62,5% Frauen, beraten. Mehrheitlich nützen hochqualifizierte Personen, also solche mit Tertiärabschlüssen, das Beratungsangebot (60%). Vielfach stammen die beratenen Personen aus den Neuen Mitgliedstaaten (27%) und den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien (19%). In Folge der Zunahme von nach Österreich flüchtenden Menschen ab 2015 kam es zu einem Anstieg asylberechtigter und subsidiär schutzberechtigter Personen in der Beratung (24% aller Beratenen 2017-2020).
Dass den Anlaufstellen eine wichtige Unterstützungsrolle zukommt, zeigt sich nicht nur in der konstant hohen Nachfrage, sondern auch im Feedback der beratenen Personen. Knapp die Hälfte der im Rahmen der Evaluierung befragten Personen hätte eine Anerkennung/Bewertung ohne die Unterstützung der Anlaufstellen nicht versucht. Fast 60% jener Personen, deren Ausbildung inzwischen erfolgreich anerkannt/bewertet wurde, meinen, dass sie dies ohne die Beratung der Anlaufstellen nicht geschafft hätten.
Insgesamt wird die Anerkennungsberatung der Anlaufstellen außerordentlich gut bewertet: Über 90% der befragten Personen sind mit der Beratung insgesamt, wie auch mit den Kompetenzen ihrer Beraterinnen und Berater, sehr/eher zufrieden.
Anerkennungen und Bewertungen gehen für die betreffenden Personen vielfach mit einem arbeitsmarktbezogenen Nutzen einher. Trotz der covidbedingt angespannten Arbeitsmarktlage seit 2020 bleiben die im Rahmen der Evaluierung erfassten arbeitsmarktrelevanten Aspekte im Vergleich zur Vorgängerevaluierung 2016 auf einem konstanten Niveau. So bestätigt erneut die Hälfte der befragten Personen, dass die erreichte Anerkennung/Bewertung ihrer Ausbildung einen arbeitsmarktbezogenen Nutzen hatte.
Insgesamt zeigen die Ergebnisse damit, dass – vor dem Hintergrund einer relativ komplexen Anerkennungs- und Bewertungslandschaft – eine anhaltend hohe Nachfrage und ein großer Bedarf an Anerkennungsberatung besteht, welche äußerst positiv bewertet wird und aus der vielfach ein arbeitsmarktbezogener Nutzen für die Betroffenen entsteht, wenn eine Anerkennung/Bewertung gelingt.
Evaluierung der Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen; Bundesministerium für Arbeit, Wien, Mai 2021
Bundesministerium für Arbeit (Arbeit und Migration)