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  • enic-naric-austria
  • migration.gv.at - Leben und Arbeiten in Österreich
  • migrantInnen.at

Aktuelles

Der steirische Landtag beschloss eine Änderung des Steirischen Sozialbetreuungsberufegesetzes. Personen, deren Ausbildung im Ausland bescheidmäßig anerkannt wurde, die aber die vorgeschriebenen Eignungsprüfungen noch nicht absolviert haben, dürfen während der Covic-19-Pandemie in Sozialbetreuungsberufen (Diplom-SozialbetreuerIn, Fach-SozialbetreuerIn, HeimhelferIn) längstens bis 31. Dezember 2021 beschäftigt werden.

Änderung des Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetzes

Damit erfolgt eine Gleichstellung mit Fristverlängerungen bestimmter Sonderbestimmungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) und im Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz).

Informationen für Personen mit Gesundheits- und Krankenpflegeberufen und MTD-Ausbildungen, die im Ausland erworben wurden – vorläufige Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen der COVID-19-Pandemie bis 31. Dezember 2021 verlängert