Aktuelles
Der steirische Landtag beschloss eine Änderung des Steirischen Sozialbetreuungsberufegesetzes. Personen, deren Ausbildung im Ausland bescheidmäßig anerkannt wurde, die aber die vorgeschriebenen Eignungsprüfungen noch nicht absolviert haben, dürfen während der Covic-19-Pandemie in Sozialbetreuungsberufen (Diplom-SozialbetreuerIn, Fach-SozialbetreuerIn, HeimhelferIn) längstens bis 31. Dezember 2021 beschäftigt werden.
Änderung des Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetzes
Damit erfolgt eine Gleichstellung mit Fristverlängerungen bestimmter Sonderbestimmungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) und im Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz).