Aktuelles
Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens nahm das Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen Stellung. Im Vordergrund der Änderungen steht u. a. der Wegfall der Voraussetzung der ortsüblichen Unterkunft für Schlüsselkräfte. Dies soll "die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte nach Österreich zusätzlich (zu) attraktivieren" (Auszug aus den Erläuterungen).
Familienangehörige von Schlüsselkräften müssen jedoch auch künftig eine ortsübliche Unterkunft vorweisen! Die "Attraktivität" ist somit nicht wirklich gegeben.
Das Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen nützt jedoch das Begutachtungsverfahren, um Anregungen für weitere Adaptionen des Niederlassungs- und Aufenhaltsgesetztes zu machen:
- generelle Überdenkung der Voraussetzung der ortsüblichen Unterkunft;
- Antragstellung im Inland, wenn eine rechtmäßige Einreise erfolgte;
- Aufenthaltsititel "Daueraufenthalt - EU" für in Österreich geborene Kinder von InhaberInnen eines Aufenthaltsititels "Daueraufenthalt - EU.