Aktuelles
Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) hat seine Förderung zur Berufsanerkennung erweitert und die Förderrichtlinie dementsprechend adaptiert. Diese umfasst die Refundierung von Kosten:
- im Rahmen der Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen
- sowie von Sprachprüfungsgebühren zum Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache
- für die selbständige Ausübung des ärztlichen Berufs
- für die selbständige Ausübung des zahnärztlichen Berufs
- für die Ausübung des Apothekerberufs in Österreich
Folgende Neuerungen gelten laut Förderrichtlinie ab sofort:
- Erhöhung der Förderung auf bis zu € 1.000,00 pro Person (bisher € 500,00) für die Refundierung von tatsächlich entstandenen Kosten:
- Anerkennung von Qualifikationen
Kosten für die Ausstellung von Anerkennungsbescheiden
Übersetzungskosten für Dokumente und Zeugnisse
Verwaltungsabgaben - Bewertung von Qualifikationen
Übersetzungskosten für Dokumente und Zeugnisse
Kosten für Bewertungsgutachten
- Erweiterung des Fördergegenstandes um Refundierungen von Prüfungsgebühren für Sprachprüfungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache, die ab 21.05.2020 bei folgenden Institutionen angefallen sind:
- Österreichische Ärztekammer
- Österreichische Zahnärztekammer
- Österreichische Apothekerkammer