Aktuelles
Aufgrund der derzeitigen Notsituation in Zusammenhang mit dem Ausbruch der Covid-19 Pandemie wird nach ÄrztInnen gesucht. Aus diesem Grund wurde das Ärztegesetz geändert.
Für die Dauer dieser Pandemie dürfen auch Personen mit einem ausländischen Medizinabschluss beschäftigt werden. Eine Nostrifizierung ist nicht erforderlich.
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