• berufsanerkennung.at
  • enic-naric-austria
  • migration.gv.at - Leben und Arbeiten in Österreich
  • migrantInnen.at

Aktuelles

Aufgrund der derzeitigen Notsituation in Zusammenhang mit dem Ausbruch der Covid-19 Pandemie wird dringend Gesundheits- und Krankenpflege- (Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz) und MTD-Personal (z. B. PhysiotherapeutInnen, RadiologietechnologInnen, Biomedizinische AnalytikerInnen) gesucht. Aus diesem Grund wurden das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das MTD-Gesetz geändert.

Für die Dauer dieser Pandemie dürfen Personen mit einem im Ausland erworbenen Qualifikationsnachweis beschäftigt werden, wenn sie über

  • einen Anerkennungsbescheid des Gesundheitsministeriums (EWR-Ausbildungen) oder
  • einem Nostrifikationsbescheid eines Amtes der Landesregierung oder Fachhochschule (Ausbildungen aus einem Drittstaat)

verfügen.

Ausgleichsmaßnahmen oder Ergänzungsausbildungen müssen noch nicht absolviert worden sein. Mit Ende der Pandemie erlöschen jedoch diese Berechtigungen!

Informationsblatt