Aktuelles
Aufgrund der aktuellen Situation durch das Corona Virus, wurde bis auf weiteres der persönliche Parteienverkehr im Wirtschafts- und im Gesundheitsministerium eingestellt.
Gleichhaltungsanträge und Anerkennungsanträge für EWR-Berufsqualifikation in einem Gesundheitsberuf können jedoch weiterhin per Post eingebracht werden.
Weitere Informationen sowie Antragsformulare:
Gleichhaltung einer ausländischen Berufsausbildung mit der österreichischen Lehrabschlussprüfung
Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem Gesundheitsberuf
Beratung durch die Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST)