Aktuelles
2020 finden sich erstmals alle drei Gesundheits- und Krankenpflegeberufe
- Pflegeassistenz
- Pflegefachassistenz
- Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
auf der bundesweiten Mangelberufsliste zur Erlangung einer „Rot-Weiß-Rot – Karte“.
Gleichzeitig haben sich mit Anfang Jänner 2020 die Nostrifikationsbestimmungen für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege geändert. Nunmehr sind die Fachhochschulen für die Nostrifizierung zuständig. Im Vordergrund steht der Vergleich der Studienpläne. Berufserfahrung und praktische Kenntnisse werden nicht mehr berücksichtigt.
Aus diesem Grund wurden die Informationen zur Nostrifikation von Gesundheits- und Krankenpflegeausbildungen aus Serbien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Montenegro neu zusammengefasst.
Grundsätzlich gelten diese Informationen für alle Ausbildungen aus Drittstaaten. Da jedoch Menschen aus genannten Staaten sichtvermerksfrei für drei Monate in Österreich einreisen dürfen, haben diese die Möglichkeit erste Verfahrensschritte persönlich in Österreich zu setzen.
- Nostrifikation von Gesundheits- und Krankenpflegeausbildungen aus Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Montenegro (deutsch - bosnisch/kroatisch/serbisch), Jänner 2020
- Nostrifikation von Gesundheits- und Krankenpflegeausbildungen aus Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Montenegro (deutsch), Jänner 2020