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Aktuelles

Seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes im Jahr 2012 wurden gut 280.000 Anträge auf Anerkennung und Zeugnisbewertung eingereicht. Das Anerkennungsgesetz zeigt die Wertschätzung für im Ausland erworbene Qualifikationen.

Rund 140.700 Anträge auf Anerkennung betrafen bundesrechtlich geregelte Berufe, darunter etwa drei Viertel im reglementierten (insbesondere Gesundheits- und Krankenpflegerin und -pfleger und Ärztin/Arzt) und ein Viertel im nicht reglementierten Bereich. Im Jahr 2018 wurden für Berufe mit Bundeszuständigkeit rund 29.200 Gleichwertigkeitsprüfungen beantragt (plus 16,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr).

2018 wurde bei 52,5 Prozent der abgeschlossenen Verfahren in bundesrechtlich geregelten Berufen eine volle Gleichwertigkeit beschieden. In nur 2,3 Prozent der Fälle konnte keine Gleichwertigkeit festgestellt werden. Bei mehr als zwei Dritteln der 2018 gestellten Anträge (69,4 Prozent) wurde die berufliche Qualifikation in einem Drittstaat erworben, darunter vor allem in Syrien (3.177 Anträge), Bosnien und Herzegowina (2.880 Anträge) sowie Serbien (2.472 Anträge).

Der neue Anerkennungsbericht zeigt: Das Verfahren zur Berufsanerkennung verbessert die Karrierechancen. Bei voller Gleichwertigkeit erhöht sich das Gehalt um durchschnittlich 860 Euro pro Monat. Weil die Anerkennung sich lohnt, ist das Interesse der Antragssteller entsprechend hoch. Zugleich sichert sie die Qualität bei der Fachkräfteeinwanderung. Das Anerkennungsgesetz sorgt also für eine Win-win-Situation im besten Sinne.

Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019