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  • migration.gv.at - Leben und Arbeiten in Österreich
  • migrantInnen.at

Aktuelles

Mitte Oktober 2019 hat die Europäische Arbeitsbehörde die Tätigkeit aufgenommen. Diese wird folgende Ziele haben:

  • Erleichterung des Zugangs zu Informationen über Rechte und Pflichten in Verbindung mit der unionsweiten Arbeitskräftemobilität sowie zu einschlägigen Diensten;Erleichterung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der unionsweiten Durchsetzung des einschlägigen Unionsrechts; dazu gehören auch die Erleichterung konzertierter und gemeinsamer Kontrollen und die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit;
  • Vermittlung und Schlichtung bei länderübergreifenden Streitigkeiten.


Die Aufgaben der Europäischen Arbeitsbehörde betreffen die Vorschriften zur Arbeitskräftemobilität: Freizügigkeit und Entsendung von Arbeitnehmern, Koordinierung der sozialen Sicherheit sowie spezifische Rechtsvorschriften im Straßenverkehrssektor.

Es werden keine neuen Zuständigkeiten auf EU-Ebene geschaffen, und die Mitgliedstaaten werden weiterhin in vollem Umfang für die Durchsetzung der Arbeits- und Sozialversicherungsvorschriften zuständig sein. Der Mehrwert der Behörde ergibt sich daraus, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern, bestehende Strukturen straffen und operative Unterstützung leisten wird, sodass die Vorschriften effizienter durchgesetzt werden. Davon werden die Bürger/innen, die Unternehmen und die nationalen Behörden gleichermaßen profitieren.

Europäische Arbeitsbehörde (European Labour Authority)