Aktuelles
Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger ist ein reglementierter Beruf. Diesen darf man nur ausüben, wenn eine in Österreich erworbene Ausbildung oder ein in Österreich anerkanntes Diplom aus dem Ausland vorliegt. Drittstaatsangehörige müssen ihre mitgebrachte Ausbildung bei der zuständigen Landesregierung nostrifizieren.
In der Fachkräfteverordnung 2016 für eine „Rot-Weiß-Rot – Karte“ werden auch Diplomierte Krankenschwester/-pfleger, die ihre im Nostrifikationsbescheid des Landeshauptmannes vorgeschriebene Ergänzungsausbildung bis Ende 2015 begonnen haben, genannt.
Weitere Informationen zur Nostrifikation und Einwanderung von Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger aus Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Montenegro (deutsch - bosnisch/kroatisch/serbisch)