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Aktuelles

Für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte und Zahnärztinnen, Apotheker und Apothekerinnen sowie Hebammen aus Drittstaaten soll die Anerkennung künftig schneller, einheitlicher und digitaler werden: Das entsprechende Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen hat der Deutsche Bundestag am 26. März beschlossen. Nach Zustimmung durch den Bundesrat sollen die neuen Regelungen am 1. November in Kraft treten.

Die direkte Kenntnisprüfung wird zum Regelfall der Anerkennung ärztlicher, zahnärztlicher oder pharmazeutischer Berufsqualifikation aus Drittstaaten. Das Verfahren der dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung wird nur noch wahlweise angeboten. Dies entlastet antragstellende Personen wie auch die zuständigen Stellen der Länder gleichermaßen und ist ein wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung des Verfahrens.

Insbesondere für den ärztlichen Bereich wird klargestellt, dass es sich bei der Kenntnisprüfung um eine Berufszulassungsprüfung handelt. Das bedeutet, dass sich die Kenntnisprüfung nicht gezielt auf etwaige Defizite der antragstellenden Personen konzentriert, sondern gleiche Standards für alle anlegt.

Der Gesetzentwurf regelt, dass als Alternative zur schriftlichen Übermittlung auch eine elektronische Übermittlung (z.B. Datenaustausch zwischen Behörden) sowie als Alternative zur Schriftform auch die elektronische Form zulässig ist.

Pressemitteilung, Bundesministerium für Gesundheit, 26. März 2026