Aktuelles
Am 13. April 2016 wurde das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG) im Ministerrat beschlossen und dem Nationalrat für die weitere Behandlung zugeleitet.
Wesentliche Inhalte des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes:
- Anerkennungsportal als Informations- und Orientierungshilfe mit konkreten Informationen zur zuständigen Behörde, Unterlagen, Kosten, etc.
- Flächendeckendes Beratungsangebot durch die Einrichtung von Beratungsstellen durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter Nutzung bestehender Strukturen.
- Recht auf Bewertung für ausländische Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen (wenn keine Gleichhaltung möglich ist).
- Verfahrensfrist von maximal vier Monaten ab Einlangen der vollständigen Unterlagen.
- Alternative Verfahren zur Feststellung der Qualifikationen von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten, wenn Unterlagen nicht vorgelegt werden können (z. B. durch praktische oder theoretische Prüfungen, Stichprobentests, Fachgespräche, Ersatzbestätigungen, Arbeitsproben).
- Anerkennungsbescheide und Bewertungsgutachten als Grundlage für die Betreuung durch das AMS.
- Einheitlich statistische Erfassung durch die Statistik Austria.
Regierungsvorlage - Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG)