Aktuelles
Ende März 2019 endet die Begutachtung eines Gesetzesentwurfes, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden sollen.
Dieser beinhaltet
- Absenkung der Gehaltsgrenzen für sonstige Schlüsselkräfte aus Drittstaaten,
- Einführung einer "Aufenthaltsbewilligung – Lehrling“,
- Entfall des Nachweises des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte.
Das Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen hat hierzu eine Stellungnahme erstellt.