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Aktuelles

Für die Zulassung zu ordentlichen Studien an der Universität Wien müssen ab dem Wintersemester 2018/2019 Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 (des gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen) erbracht werden. Bisher mussten Deutschkenntnisse auf Niveau B2 nachgewiesen werden.

Die neue Regelung gilt auch, wenn ein Zulassungsbescheid der Universität Wien vorliegt und bisher noch nicht mit dem ordentlichen Studium begonnen wurde bzw. man sich noch im Vorstudienlehrgang befindet.

War man bereits einmal im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) angemeldet, muss die Ergänzungsprüfung Deutsch aus dem VWU erbracht werden. Andere Deutschzertifikate werden in diesem Fall von der Universität Wien nicht anerkannt.

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